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Generalversammlung der EAA

Modekonzern entdeckt Angelfischerei

KommR. Dr. Anton Öckher ausgezeichnet

Ex-ÖKF-Sekretärin hält Fischvortrag in Volksschule

Stellungnahme des ÖKF zum Entwurf eines
Kriterienkatalogs zur Ausweisung naturschutzfachlich hochwertiger Fließgewässer(abschnitte) in der Steiermark

Wachau-Exkursion Fish'n'Friends

ÖKF Jahresversammlung 2007


 

Generalversammlung der EAA
 

26. - 28. Oktober in London

 

 

Es wurden neue Statuten beschlossen, zusätzliche Vorstandsmitglieder gewählt, über die Projekte und den dafür notwendigen Finanzbedarf diskutiert und die Mitgliedsbeiträge der einzelnen Organisationen neu festgelegt. Aus Kostengründen wurde bereits bei dieser Tagung auf Dolmetscher verzichtet, daher wurde die gesamte Veranstaltung in Englisch abgehalten.
Österreich führte das Protokoll.

 

Die ursprüngliche Aufteilung in vier europäische Regionen wurde rückgängig gemacht. Statt dessen  konzentriert sich nun die Arbeit in den Arbeitsgruppen. Jedes Mitglied kann mehrere Mitarbeiter in die Arbeitsgruppen entsenden und auch in jeder Arbeitsgruppe mitwirken. (Es gibt keinen Einwand gegen Mitarbeit) Derzeit gibt es drei Arbeitsgruppen, bei Bedarf können zusätzliche geschaffen werden. Es sind dies die

Task Force Cormorant (Arbeitsgruppe Kormoran) 

River Group (auch Subgroup River systems genannt, Fluss-Gruppe, umfasst sämtliche Agenden des Süsswassers, also auch Teiche, Seen, u.sw.)

Sea Group (auch Subgroup Sea genannt, Meeres-Gruppe)

Die von den Gruppen gewählten Vorsitzenden haben auch Sitz im Vorstand der EAA.

 

Die EU-Gesetze werden in Brüssel beschlossen. Deshalb haben die verschiedensten Organisationen, von Birdlife über WWF bis hin zur Wasserkraftlobby, Büros in Brüssel mit einem fixen Mitarbeiterstab, um über diese Lobbyisten Einfluss auf die Gesetze zu nehmen. Insgesamt dürften zirka 14.000 Lobbyisten permanent in Brüssel tätig sein.

Es erwies sich als unumgänglich notwendig, dass auch die EAA in Brüssel einen Vertreter sitzen hat. Die Hälfte der Kosten trägt die EFTTA (Organisation der Angelgeräte-hersteller). Die deutsche Organisation hat ihr eigenes Büro mit eigenen Mitarbeitern in Brüssel, hat etwa 20.000 Euro für die EAA direkt und indirekt ausgegeben; sie verlangt den Betrag nicht zurück.

 

Die ursprünglichen Bedrohungen der Freizeitfischerei sind abgeschmettert. Die Angelfischerei ist in der EU nun als wichtiger sozio-ökonomischer Teil unserer Gesellschaft akzeptiert.

Was heißt das verständlich ausgedrückt? Es wird allgemein anerkannt, dass die Angelfischerei sowohl ein wertvoller Teil der Freizeitgestaltung und  Erholung der Bevölkerung ist, als auch, dass sie einen gewaltigen Wirtschaftsfaktor darstellt.

 

Folgende Resolutionen wurden jetzt beschlossen und werden beim europäischen Parlament eingebracht:

 Subgroup River systems

Broschüre über die Flüsse
wurde auch in Deutsch übersetzt. Sie dient dazu, den Entscheidungsträgern die Bedeutung der Flüsse und Fische sowie die Bedrohungen der Wasserwelt vor Augen zu führen.

 Resolution zur Rettung des Aals. Hochinteressant und wichtig, aber für Österreich ohne Bedeutung.

 Resolution zu Wasserkraftwerken und deren Einfluss auf die Umwelt
Die EAA drängt die EU und deren Mitgliedsstaaten, in der Energiepolitik den negativen Einfluss der erneuerbaren Energie auf die Gewässersysteme voll zu berücksichtigen.

Das ist überhaupt ein weitläufiges Programm. Für die Angelfischer von besonderem Interesse wird noch sein: Die EU und die Mitgliedsstaaten  werden gedrängt, die Bedeutung der Angelfischer für den Umweltschutz zur Kenntnis zu nehmen und die nationalen Anglerorganisationen in die nationalen Management-Strukturen mit aufzunehmen.

 Catch and Release. Eine Studie und danach entsprechende Vorgaben. Für alle Staaten von Bedeutung, denn darunter fällt auch das Freilassen von  untermaßigen Fischen und von Fischen in der Schonzeit.

 

Die Kormoran Task-Force ist durch die Erkrankung eines Mitgliedes ins Hintertreffen geraten. Bleibt aber selbstverständlich am Ball.

 Ein wichtiges Projekt ist die RECFISH-Studie (RECFISH kommt von receational fishing, also Freizeitangeln). Das wird eine gesamteuropäische Studie, ein höchst wichtiges Dokument zur Vorlage bei der EU-Kommission. Zeitplan hängt von den Finanzmöglichkeiten ab, EFTTA wird kräftig zuschießen.

 

Subgroup Sea:

 Resolution zum Schutz des Seebarsches. Mindestmaße müssen Laichreife entsprechen, und müssen vor allem von der Berufsfischerei auch eingehalten werden. Fangverbot in Laichgebieten u.s.w.      

 Resolution zum Schutz des Lachses in der Ostsee. Um die Unsinnigkeiten der unterschiedlichen Bestimmungen aufzuheben, fordert die EAA zum Schutz des Lachses ein generelles Fangverbot in der Ostsee.       

 5. Nov. 2007


 

Modekonzern entdeckt Angelfischerei

Peek & Cloppenburg bietet Fesches für Fischer

Der über 100 Jahre alte internationale Modekonzern Peek & Cloppenburg, der auch in Österreich sieben Filiale betreibt, bietet in seinem Herbstkatalog attraktive Casualware, also Freizeitkleidung, die den Aufenthalt am Wasser auch in der kühleren Jahreszeit angenehmer macht. Das sportlich-schicke Outfit, das zu leistbaren Preisen erhältlich ist, macht aus Fischern fesche Fischer.

 

 

31. Okt. 2007


 

 

KommR. Dr. Anton Öckher ausgezeichnet
 

Niederösterreichs Landesfischermeister in St. Pölten geehrt

 

Der niederösterrichische Landesfischermeister, langjährige Kurator des WiFI und Vorsitzende des Sparkassen-Vereins wurde am 2. Oktober für seine Verdienste um das Land Niederösterreich mit dem Silbernen Komturkreuz ausgezeichnet.

Landesvater Pröll überreichte KommR. Dr. Anton Öckher den Orden, dem bereits im Jahre 2001 der Ehrenring der Stadt St. Pölten vorangegangen war.

8. Okt. 2007


 

Ex-ÖKF-Sekretärin hält Fischvortrag in Volksschule
 

Wissbegierige Delfinklasse in St. Radegund / Graz

Die 3. Klasse der Volksschule St. Radegund bei Graz ist nicht ohne Grund die Delfinklasse an der Schule - die 15 Schülerlnnen waren auch begeisterte Zuhörer beim Vortrag der ehemaligen ÖKF-Sekretärin Silvia Sauseng im Juni dieses Jahres.

Ob zum Thema Fische, Fischartenschutz, Gewässer, Gewässerschutz, Naturschutz, Gefahren für die Umwelt und die Gewässer - die Kinder haben aktiv mitgearbeitet, ihr bereits vorhandenes Wissen war sehr umfangreich.

Selbstredend, dass beim anschließenden Fischquiz alle Fragen mit Bravour beantwortet wurden.

Als Belohnung für die tolle Mitarbeit und das Engagement gab es für die Kinder T-Shirts, Kappen und Aufkleber vom ÖKF.

Umwelt- und Naturschutz, Schutz unserer Gewässer und der Fischwelt - ein wichtiges Thema und für die Volksschule St. Radegund immer ein Anliegen!

24. Sept. 2007


 

Stellungnahme des ÖKF zum Entwurf eines
Kriterienkatalogs zur Ausweisung naturschutzfachlich hochwertiger Fließgewässer(abschnitte) in der Steiermark

 

Dieser Entwurf des Kriterienkatalogs wurde im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung (FA13C, FA13A, FA 19A, Umweltanwaltschaft), des Verbunds Austrian Hydro Power AG, des Kleinkraftwerkevereins Österreich und der STEWEAG/STEAG durch Ziviltechnikkanzlei Dr. Kofler erstellt. Die Begutachtungsfrist wurde von LR Wegscheider mit Mitte August d. J. festgesetzt. Anschließend soll der Katalog so schnell wie möglich im Landtag verabschiedet und gesetzlich verankert werden.

Vorbemerkungen zur Stellungnahme:

Ziel des Kriterienkatalogs ist es, potentiellen Konsenswerbern schon vor Inangriffnahme aufwändigerer Planungsarbeiten eine Abschätzung zu ermöglichen, ob ein ins Auge gefasstes Kraftwerksprojekt aus naturschutzfachlicher Sicht in Frage kommt oder nicht.

Ziel ist also eine größtmögliche „Planungssicherheit“. Das ÖKF hält dies grundsätzlich für höchst sinnvoll und wünschenswert. Es ist weder im Sinne eines wohl verstandenen Gewässerschutzes noch ist es aus volkswirtschaftlich-gesellschaftlichen Gründen vertretbar, dass ein Konsenswerber Zeit und Kosten in detaillierte Projektplanungen investiert, die dann nach langwierigen Behördenverfahren und Diskussionen nicht realisiert werden dürfen.

Natürlich hängt alles davon ab, wie die Kriterien konkret definiert sind. Die Balance ist sicher schwierig – es darf weder ein „Kraftwerks-Verhinderungs-Katalog“ sein noch ein „Verbauungs-Freibrief“ auch an den wenigen noch naturnahen, ökologisch wertvollsten Fließstrecken

Diesbezüglich hat es am vorliegenden Entwurf des Kriterienkatalogs teils sehr scharfe Kritik von Vertretern des Naturschutzes gegeben, darunter auch von solchen, die in den Prozess der Ausarbeitung der Kriterien involviert waren., woraus wir jedenfalls schließen, dass deren Meinung bei der Kriterienerstellung zwar gehört, aber nicht adäquat berücksichtigt wurde.

Ob und wieweit diese Kritik im Detail zutrifft können und wollen wir ad hoc nicht beurteilen. Dazu ist unserer Ansicht nach notwendig, den Kriterienkatalog anhand einiger konkreter Beispiele „durchzuspielen“ – und das ist eine Sache der Experten.

 

Grundsätzliche Schwäche

Worauf wir aber unabhängig von den Details aufmerksam machen wollen:
Der vorliegende Entwurf hat eine ganz grundsätzliche Schwäche – nämlich die unzureichende Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

  • Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist unbestrittenermaßen der übergeordnete Rechtsrahmen.
  • Angenommen den Fall, ein Fließgewässerabschnitt hätte laut ‚Kriterienkatalog Steiermark’ keine naturschutzfachliche Hochwertigkeit, hätte aber laut WRRL-Kriterien einen sehr guten Zustand – dann schlägt letztendlich die Klassifizierung laut WRRL durch, die in diesem Fall (wie ja auch im Entwurf des Kriterienkatalogs klar festgestellt) die Errichtung eines Kraftwerks ausschließt.
  • In so einem Fall hätte der Kriterienkatalog sein Ziel völlig verfehlt. Statt mehr ‚Planungssicherheit’ entstünden für den Konsenswerber (und auch für die zuständigen behördlichen Instanzen) nur zusätzliche Irritationen – bis hin zu einer möglichen Klage vor der EU.

Eine entscheidende Frage ist daher – kann so ein Fall tatsächlich eintreten? Und die eindeutige Antwort darauf ist. JA.

So wie der Kriterienkatalog jetzt vorliegt, ist es durchaus möglich, dass ein laut WRRL als „sehr gut“ klassifizierter Gewässerabschnitt nach dem Maßstab des Kriterienkatalogs keine naturschutzfachliche Hochwertigkeit zugesprochen bekommt (worauf der Konsenswerber in gutem Glauben mit aufwändigen Detailplanungen beginnen kann, die aber im Endeffekt keine Realisierungschance haben).

Beispiel:

Ein Fließgewässerabschnitt im Rhithral, MQ 20 m3/sec, Wasserqualität I-II, 10 km lange freie Fließstrecke, morphologisch absolut intakt, ungehinderte Dynamik, keinerlei anthropogene Eingriffe ins Flussbett und zu 98% völlig naturbelassene Ufer.

Die endgültigen WRRL-Kriterien sind zwar noch nicht publiziert, aber die Prinzipien sind schon lange genug ausführlich diskutiert, dass absolut klar ist: Ein solcher Gewässerabschnitt wird laut WRRL mit ‚sehr guter Zustand’ klassifiziert werden.

Würde er auch laut vorgeschlagenem Kriterienkatalog als ‚naturschutzfachlich hochwertig’ eingestuft werden?

Betrachten wir einmal nur jene Kriteriengruppe, die für die Einstufung laut WRRL grundlegend ist – die Hydromorphologie im Rhithral:

„Hydromorphologie: Projektstrecke liegt in einem Fließgewässer (Anm 36) mit einem sehr guten hydromorphologischen Zustand (Anm 37)“  
n „Alle morphologischen Parameter –  
     Uferdynamik 1
     Sohldynamik 1
     Laufentwicklung 1
     Substratzusammensetzung 1
     Strukturen im Bachbett 1
     Uferbegleitsaum - Vegetation 1
sind mit 1 bewertet,  
n der Fließgewässerabschnitts ist hydrologisch nicht belastet (Restwasserstrecke, Schwallstrecke, Stauhaltung)

keine Belastung

 

n und enthält kein künstliches Querbauwerk.“

ü ?

 

Nun ist es zwar eine strenge Bedingung, dass alle sechs morphologischen Parameter mit Note 1 bewertet sein müssen – aber unser Gewässerabschnitt (weil eben naturbelassen) erfüllt das. Es gibt auch keine der angeführten hydrologischen Belastungen. Und es gibt auch auf 10 km Lauflänge kein künstliches Querbauwerk. Also, man würde annehmen – ein positives Indiz für „naturschutzfachliche Hochwertigkeit“.

Bloss – da ist noch die Anmerkung 36: „Näheres s. Kapitel 4.5.5.1; Betrachtungsraum siehe Kapitel 4.3.“ Und als Betrachtungsraum ist definiert: „Der Betrachtungsraum für die im Kapitel 4.4. genannten Kriterien ist die Projektstrecke d. h. von der Wassererfassung bis zur Rückleitung, einschließlich 100m oberhalb und 100m unterhalb.

Und damit erübrigt sich jede weitere Überlegung – denn am oberen Ende dieser 10 km langen morphologisch erstklassigen Fließstrecke ist ein Querbauwerk.

Im Klartext würde dies bedeuten:

  • Wenn in einem Fluss bereits irgendwo irgendein Querbauwerk (egal wie hoch) vorhanden ist, dann muss ein Konsenswerber nur darauf achten, bei seinem Projekt mit der Wassererfassung knapp unterhalb dieses vorhandenen Querbauwerks zu beginnen.
  • Denn dann können alle hydrologischen und morphologischen Parameter von Sohldynamik über Substrat bis Ufervegetation noch so erstklassig sein, sie spielen bei der Bewertung der ‚naturschutzfachlichen Hochwertigkeit’ keine Rolle mehr.

Dies steht in krassem Gegensatz zum Kriterienschema der Wasserrahmenrichtlinie, wo gerade diese Kriterien eine zentrale Rolle spielen. (Denn klarerweise, wenn Hydrologie und Morphologie stimmen, stimmen auch die Voraussetzungen für Makrozoobenthos, Fischzönose und sonstige standorttypische aquatische Flora und Fauna).

 

Zwei konkrete Beispiele aus der Steiermark:

  • Salza ab Staumauer Presceny-Klause, Koppentraun ab Staumauer KW unterhalb Bad Aussee.
  • Beide Gewässerstrecken wurden bereits im Rahmen der WRRL untersucht und als positiv klassifiziert.

Es wäre nicht im Sinne einer höheren Planungsssicherheit, wenn in diesen und ähnlich gelagerten Fällen die potentiellen Konsenswerber den Eindruck gewinnen könnten, dass das Vorhandensein einer über viele Kilometer völlig intakten Gewässermorphologie nichteinmal im Ansatz ein Hindernis ist, sofern nur die Wassererfassung knapp unterhalb eines bestehenden Querbauwerks beginnt. Hier wären Konflikte mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie vorprogrammiert.

 

Unsere Forderung:

Wir richten daher die dringende Forderung an die steiermärkische Landesregierung, den geplanten Kriterienkatalog so zu überarbeiten, dass eine weitgehende Harmonisierung mit den Bewertungsprinzipien der Wasserrahmenrichtlinie gewährleistet ist.

Auf jeden Fall müssen jene Punkte, die absehbar zu diametral unterschiedlichen Bewertungen führen, entsprechend modifiziert werden.

 

Anregung

Es ist richtig, dass die endgültigen WRRL-Kriterien noch nicht publiziert sind – aber die generelle Richtung ist weitestgehend durchdiskutiert. Und soweit wir informiert sind, steht die Publikation eines entsprechenden Grundsatzpapiers („Masterplan Wasserkraft“) seitens des BMFLU in wenigen Wochen bevor. Der geplante Steiermark-Kriterienkatalog ist sowohl für die Energiewirtschaft wie für den Natur- und Gewässerschutz von langfristig richtungsweisender Bedeutung. Die Zeit, die für eine weitere Runde gründlicher Diskussion nötig ist, wäre gut investiert.

 

für den Vorstand des ÖKF
(Österreichisches Kuratorium für
Fischerei und Gewässerschutz)

Dkfm. Volkmar Hutschinski

 

 

 

Und das sagt der Umweltdachverband zu diesem Thema (in seiner Presseaussendung vom 18.6.2007):
 

Umweltdachverband und Naturschutzbund warnen: Murauen & Co. von Kraftwerksplänen bedroht!

• Kritik an verheerender Energiepolitik der steirischen Landesregierung

• Aufgedeckt: Geheimentwurf des steirischen Fließgewässerkriterienkatalogs will sogar Schutzgebiete für Kraftwerksprojekte freigeben

Wien/Graz, 18.06.07 (UWD) „Die Steweag bedroht mit ihren Kraftwerksplänen die Murauen, das zweitgrößte Augebiet Österreichs. Auch die Kraftwerksprojekte im Nationalpark Gesäuse und im Natura 2000-Gebiet Schwarze Sulm verdeutlichen die derzeitige Fehlentwicklung. Für den verheerenden Wildwuchs an Kraftwerksprojekten in der Steiermark, der die letzten naturbelassenen Bäche und Flüsse zerstört, ist die planlose Politik der steirischen Landesregierung verantwortlich“, sagt Mag. Franz Maier, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.

Flüsse und Bäche entlang schützenswerter Natur von Bebauungsplänen ausnehmen
Ein klarer Beweis für den naturschutzfachlichen und energiepolitischen Irrsinn, der zurzeit in der Steiermark grassiert, ist der vom Umweltdachverband und dem Naturschutzbund Steiermark aufgedeckte Geheimentwurf des steirischen Fließgewässerkriterienkatalogs, der noch vor dem Sommer beschlossen werden soll. „Demnach sollen praktisch alle Bäche und Flüsse und sogar Schutzgebiete für Kraftwerksprojekte freigegeben werden“, so Maier. „Wir verlangen von der steirischen Landesregierung, diesen Entwurf sofort und grundlegend zu überarbeiten, alle Fließstrecken entlang schützenswerter Natur von Bebauungsplänen auszunehmen und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Das Tohuwabohu rund um Kraftwerksprojekte muss gestoppt werden!“, betont Maier.

Modernisierung und Effizienzsteigerung statt Ausbauwahn
Die Steiermark ist unter den Bundesländern das schwarze Schaf punkto Natur- und Gewässerschutz - das zeigen allein die 30 Wasserkraftwerksprojekte, die hier in Bau sind - weitere 31 sind in Planung. Ein Grund für diese Fehlentwicklung ist das Ökostromgesetz. „Dieses führt mit lukrativen Einspeisetarifen zu einer quasi staatlich verordneten und geförderten Zerstörung der letzten naturbelassenen Bach- und Flussläufe Österreichs. Modernisierung und Effizienzsteigerung bestehender Anlagen müssen forciert werden. Bis zu 50 Prozent höhere Wirkungsgrade sind möglich, ohne wertvolle Natur zu zerstören“, so Maier.

Kraftwerkspläne für Murauen sofort ad acta legen
„Werden die aktuellen Kraftwerkspläne der Steweag verwirklicht, ist der wertvolle Lebensraum der Murauen unwiederbringlich verloren - die Auen würden austrocknen“, sagt DI Markus Ehrenpaar, Geschäftsführer des Naturschutzbundes Steiermark. „Die betroffenen 720 ha Murauen südlich von Graz sind ein letztes Refugium für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Kraftwerkspläne würden das nach den Donau-Auen zweitgrößte zusammenhängende Augebiet Österreichs vernichten und müssen sofort ad acta gelegt werden“, fordert Ehrenpaar gemeinsam mit dem Umweltdachverband und zahlreichen Naturschutzorganisationen, wie BirdLife Steiermark, Alpenverein - Landesverband Steiermark, Österreichischer Fischereiverband, GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF.


Rückfragehinweise:
Umweltdachverband - Mag. Franz Maier, Geschäftsführer, Tel. 0664/335 95 32.
DI Markus Ehrenpaar, Naturschutzbund Steiermark, Tel. 0316/322377.
Dr. Sylvia Steinbauer, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 01/40 113-21,
E-Mail:
sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at

 

Quelle

26. Juli. 2007


 

Wachau-Exkursion Fish'n'Friends

zu den EU-Life-Projekten an der Donau

Anfang Mai 2007 lud das ÖKF die Partnerschft Fish'n'Friends zur Exkursion in die Wachau.
Unter der fachkundigen Führung von Mag. H. Seehofer (Arbeitskreis Wachau Regionalentwicklung/Projektleiter LIFE Natur Projekt Wachau) wurden den 20 Teilnehmern die EU-Life-Projekte anschaulich gezeigt und erklärt:

AufzählungSpaziergang entlang des "neuen Altarmes" in der Rührsdorfer Au
AufzählungBesichtigung der Altarmanbindung bei Aggsbach Dorf
Aufzählungdie neue Fischwanderhilfe beim Kraftwerk Melk
AufzählungNebenarmanbindung bei Grimsing

Und damit diese interessante Exkursion nicht nur in blanker Wissensanhäufung verlief, ließ sie das ÖKF in einer

AufzählungSteinfeder Night auf Schloß Spitz

bei anregten Diskussionen und gemütlichen Plaudereien ausklingen ...

 

 

 

 

 

 

ohne "Gruppenbild mit Damen" geht's nicht...

 

 

 

 

 

Mag. Seehofer erklärt die Schautafel

 

 

 

 

 

 

M. Kusche dressiert eine Maifliege

 

 

 

 

 

 

Fachsimpeleien an der Altarm-Schleuse

 

 

 

 

 

Die beachtlichen Erdbewegungen im Zuge der EU-Life-Projekte erregen Aufsehen


 

ÖKF Jahresversammlung 2007

in den Seminarräumen des Landzeit-Autobahnrestaurants Großram 

 

Mitte April hielt das ÖKF seine 14. Jahresversammlung ab, die dem Zweck dient, den Mitgliedsvereinen Rechenschaft über das abgelaufene Jahr zu legen, Gelegenheit zum fischerei-internen Erfahrungsaustausch zu bieten und nicht zuletzt ein oder zwei aktuelle Themen von Experten beleuchten zu lassen.

 

   
Diesmal waren es ÖKF-Anwalt Dr. G. Renner

 

und Tierazt Dr. med. vet. H. Heistinger,

 

die zu den Themen "Fischereivereine als Unternehmer?" und "Aquakulturverordnung" referierten. Die mehr als 30 Teilnehmer dieser Versammlung hörten ihnen genauso interessiert und aufmerksam zu wie zuvor dem ÖKF-Vizepräsidenten H. Belanyecz, der die Tätigkeiten und Finanzen des ÖKF für das Jahr 2006 offenlegte.