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Modekonzern entdeckt Angelfischerei KommR. Dr. Anton Öckher ausgezeichnet Ex-ÖKF-Sekretärin hält Fischvortrag in Volksschule Wachau-Exkursion Fish'n'Friends
26. - 28. Oktober in London
Task Force Cormorant (Arbeitsgruppe Kormoran) River Group (auch Subgroup River systems genannt, Fluss-Gruppe, umfasst sämtliche Agenden des Süsswassers, also auch Teiche, Seen, u.sw.) Sea Group (auch Subgroup Sea genannt, Meeres-Gruppe) Die von den Gruppen gewählten Vorsitzenden haben auch Sitz im Vorstand der EAA.
Es erwies sich als unumgänglich notwendig, dass auch die EAA in Brüssel einen Vertreter sitzen hat. Die Hälfte der Kosten trägt die EFTTA (Organisation der Angelgeräte-hersteller). Die deutsche Organisation hat ihr eigenes Büro mit eigenen Mitarbeitern in Brüssel, hat etwa 20.000 Euro für die EAA direkt und indirekt ausgegeben; sie verlangt den Betrag nicht zurück.
Was heißt das verständlich ausgedrückt? Es wird allgemein anerkannt, dass die Angelfischerei sowohl ein wertvoller Teil der Freizeitgestaltung und Erholung der Bevölkerung ist, als auch, dass sie einen gewaltigen Wirtschaftsfaktor darstellt.
Subgroup River systems Broschüre
über die Flüsse Resolution zur Rettung des Aals. Hochinteressant und wichtig, aber für Österreich ohne Bedeutung. Resolution
zu Wasserkraftwerken und deren Einfluss auf die Umwelt
Das ist überhaupt ein weitläufiges Programm. Für die Angelfischer von besonderem Interesse wird noch sein: Die EU und die Mitgliedsstaaten werden gedrängt, die Bedeutung der Angelfischer für den Umweltschutz zur Kenntnis zu nehmen und die nationalen Anglerorganisationen in die nationalen Management-Strukturen mit aufzunehmen. Catch and Release. Eine Studie und danach entsprechende Vorgaben. Für alle Staaten von Bedeutung, denn darunter fällt auch das Freilassen von untermaßigen Fischen und von Fischen in der Schonzeit.
Die Kormoran Task-Force ist durch die Erkrankung eines Mitgliedes ins Hintertreffen geraten. Bleibt aber selbstverständlich am Ball. Ein wichtiges Projekt ist die RECFISH-Studie (RECFISH kommt von receational fishing, also Freizeitangeln). Das wird eine gesamteuropäische Studie, ein höchst wichtiges Dokument zur Vorlage bei der EU-Kommission. Zeitplan hängt von den Finanzmöglichkeiten ab, EFTTA wird kräftig zuschießen.
Subgroup Sea: Resolution zum Schutz des Seebarsches. Mindestmaße müssen Laichreife entsprechen, und müssen vor allem von der Berufsfischerei auch eingehalten werden. Fangverbot in Laichgebieten u.s.w. Resolution zum Schutz des Lachses in der Ostsee. Um die Unsinnigkeiten der unterschiedlichen Bestimmungen aufzuheben, fordert die EAA zum Schutz des Lachses ein generelles Fangverbot in der Ostsee. 5. Nov. 2007
Modekonzern entdeckt Angelfischerei Peek & Cloppenburg bietet Fesches für Fischer
31. Okt. 2007
KommR.
Dr. Anton Öckher ausgezeichnet Niederösterreichs Landesfischermeister in St. Pölten geehrt
Der niederösterrichische Landesfischermeister, langjährige Kurator des WiFI und Vorsitzende des Sparkassen-Vereins wurde am 2. Oktober für seine Verdienste um das Land Niederösterreich mit dem Silbernen Komturkreuz ausgezeichnet.
Landesvater Pröll überreichte KommR. Dr. Anton Öckher den Orden, dem bereits im Jahre 2001 der Ehrenring der Stadt St. Pölten vorangegangen war. 8. Okt. 2007
Ex-ÖKF-Sekretärin hält Fischvortrag in Volksschule Wissbegierige Delfinklasse in St. Radegund / Graz Die 3. Klasse der Volksschule St. Radegund bei Graz ist nicht ohne Grund die Delfinklasse an der Schule - die 15 Schülerlnnen waren auch begeisterte Zuhörer beim Vortrag der ehemaligen ÖKF-Sekretärin Silvia Sauseng im Juni dieses Jahres. Ob zum Thema Fische, Fischartenschutz, Gewässer, Gewässerschutz, Naturschutz, Gefahren für die Umwelt und die Gewässer - die Kinder haben aktiv mitgearbeitet, ihr bereits vorhandenes Wissen war sehr umfangreich. Selbstredend, dass beim anschließenden Fischquiz alle Fragen mit Bravour beantwortet wurden. Als Belohnung für die tolle Mitarbeit und das Engagement gab es für die Kinder T-Shirts, Kappen und Aufkleber vom ÖKF.
Umwelt- und Naturschutz, Schutz unserer Gewässer und der Fischwelt - ein wichtiges Thema und für die Volksschule St. Radegund immer ein Anliegen! 24. Sept. 2007
Stellungnahme des
ÖKF zum Entwurf eines
Dieser Entwurf des Kriterienkatalogs wurde im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung (FA13C, FA13A, FA 19A, Umweltanwaltschaft), des Verbunds Austrian Hydro Power AG, des Kleinkraftwerkevereins Österreich und der STEWEAG/STEAG durch Ziviltechnikkanzlei Dr. Kofler erstellt. Die Begutachtungsfrist wurde von LR Wegscheider mit Mitte August d. J. festgesetzt. Anschließend soll der Katalog so schnell wie möglich im Landtag verabschiedet und gesetzlich verankert werden. Vorbemerkungen zur Stellungnahme: Ziel des Kriterienkatalogs ist es, potentiellen Konsenswerbern schon vor Inangriffnahme aufwändigerer Planungsarbeiten eine Abschätzung zu ermöglichen, ob ein ins Auge gefasstes Kraftwerksprojekt aus naturschutzfachlicher Sicht in Frage kommt oder nicht. Ziel ist also eine größtmögliche „Planungssicherheit“. Das ÖKF hält dies grundsätzlich für höchst sinnvoll und wünschenswert. Es ist weder im Sinne eines wohl verstandenen Gewässerschutzes noch ist es aus volkswirtschaftlich-gesellschaftlichen Gründen vertretbar, dass ein Konsenswerber Zeit und Kosten in detaillierte Projektplanungen investiert, die dann nach langwierigen Behördenverfahren und Diskussionen nicht realisiert werden dürfen. Natürlich hängt alles davon ab, wie die Kriterien konkret definiert sind. Die Balance ist sicher schwierig – es darf weder ein „Kraftwerks-Verhinderungs-Katalog“ sein noch ein „Verbauungs-Freibrief“ auch an den wenigen noch naturnahen, ökologisch wertvollsten Fließstrecken Diesbezüglich hat es am vorliegenden Entwurf des Kriterienkatalogs teils sehr scharfe Kritik von Vertretern des Naturschutzes gegeben, darunter auch von solchen, die in den Prozess der Ausarbeitung der Kriterien involviert waren., woraus wir jedenfalls schließen, dass deren Meinung bei der Kriterienerstellung zwar gehört, aber nicht adäquat berücksichtigt wurde. Ob und wieweit diese Kritik im Detail zutrifft können und wollen wir ad hoc nicht beurteilen. Dazu ist unserer Ansicht nach notwendig, den Kriterienkatalog anhand einiger konkreter Beispiele „durchzuspielen“ – und das ist eine Sache der Experten.
Grundsätzliche Schwäche Worauf
wir aber unabhängig von den Details aufmerksam machen wollen:
Eine entscheidende Frage ist daher – kann so ein Fall tatsächlich eintreten? Und die eindeutige Antwort darauf ist. JA. So wie der Kriterienkatalog jetzt vorliegt, ist es durchaus möglich, dass ein laut WRRL als „sehr gut“ klassifizierter Gewässerabschnitt nach dem Maßstab des Kriterienkatalogs keine naturschutzfachliche Hochwertigkeit zugesprochen bekommt (worauf der Konsenswerber in gutem Glauben mit aufwändigen Detailplanungen beginnen kann, die aber im Endeffekt keine Realisierungschance haben). Beispiel: Ein Fließgewässerabschnitt im Rhithral, MQ 20 m3/sec, Wasserqualität I-II, 10 km lange freie Fließstrecke, morphologisch absolut intakt, ungehinderte Dynamik, keinerlei anthropogene Eingriffe ins Flussbett und zu 98% völlig naturbelassene Ufer. Die endgültigen WRRL-Kriterien sind zwar noch nicht publiziert, aber die Prinzipien sind schon lange genug ausführlich diskutiert, dass absolut klar ist: Ein solcher Gewässerabschnitt wird laut WRRL mit ‚sehr guter Zustand’ klassifiziert werden. Würde er auch laut vorgeschlagenem Kriterienkatalog als ‚naturschutzfachlich hochwertig’ eingestuft werden? Betrachten wir einmal nur jene Kriteriengruppe, die für die Einstufung laut WRRL grundlegend ist – die Hydromorphologie im Rhithral:
Nun ist es zwar eine strenge Bedingung, dass alle sechs morphologischen Parameter mit Note 1 bewertet sein müssen – aber unser Gewässerabschnitt (weil eben naturbelassen) erfüllt das. Es gibt auch keine der angeführten hydrologischen Belastungen. Und es gibt auch auf 10 km Lauflänge kein künstliches Querbauwerk. Also, man würde annehmen – ein positives Indiz für „naturschutzfachliche Hochwertigkeit“. Bloss – da ist noch die Anmerkung 36: „Näheres s. Kapitel 4.5.5.1; Betrachtungsraum siehe Kapitel 4.3.“ Und als Betrachtungsraum ist definiert: „Der Betrachtungsraum für die im Kapitel 4.4. genannten Kriterien ist die Projektstrecke d. h. von der Wassererfassung bis zur Rückleitung, einschließlich 100m oberhalb und 100m unterhalb.“ Und damit erübrigt sich jede weitere Überlegung – denn am oberen Ende dieser 10 km langen morphologisch erstklassigen Fließstrecke ist ein Querbauwerk. Im Klartext würde dies bedeuten:
Dies steht in krassem Gegensatz zum Kriterienschema der Wasserrahmenrichtlinie, wo gerade diese Kriterien eine zentrale Rolle spielen. (Denn klarerweise, wenn Hydrologie und Morphologie stimmen, stimmen auch die Voraussetzungen für Makrozoobenthos, Fischzönose und sonstige standorttypische aquatische Flora und Fauna).
Zwei konkrete Beispiele aus der Steiermark:
Es wäre nicht im Sinne einer höheren Planungsssicherheit, wenn in diesen und ähnlich gelagerten Fällen die potentiellen Konsenswerber den Eindruck gewinnen könnten, dass das Vorhandensein einer über viele Kilometer völlig intakten Gewässermorphologie nichteinmal im Ansatz ein Hindernis ist, sofern nur die Wassererfassung knapp unterhalb eines bestehenden Querbauwerks beginnt. Hier wären Konflikte mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie vorprogrammiert.
Unsere Forderung: Wir richten daher die dringende Forderung an die steiermärkische Landesregierung, den geplanten Kriterienkatalog so zu überarbeiten, dass eine weitgehende Harmonisierung mit den Bewertungsprinzipien der Wasserrahmenrichtlinie gewährleistet ist. Auf jeden Fall müssen jene Punkte, die absehbar zu diametral unterschiedlichen Bewertungen führen, entsprechend modifiziert werden.
Anregung Es ist richtig, dass die endgültigen WRRL-Kriterien noch nicht publiziert sind – aber die generelle Richtung ist weitestgehend durchdiskutiert. Und soweit wir informiert sind, steht die Publikation eines entsprechenden Grundsatzpapiers („Masterplan Wasserkraft“) seitens des BMFLU in wenigen Wochen bevor. Der geplante Steiermark-Kriterienkatalog ist sowohl für die Energiewirtschaft wie für den Natur- und Gewässerschutz von langfristig richtungsweisender Bedeutung. Die Zeit, die für eine weitere Runde gründlicher Diskussion nötig ist, wäre gut investiert.
für den Vorstand des ÖKF Dkfm. Volkmar Hutschinski
Und das sagt der Umweltdachverband zu diesem Thema (in seiner Presseaussendung vom 18.6.2007): Umweltdachverband und Naturschutzbund warnen: Murauen & Co. von Kraftwerksplänen bedroht! • Kritik an verheerender Energiepolitik der steirischen Landesregierung • Aufgedeckt: Geheimentwurf des steirischen Fließgewässerkriterienkatalogs will sogar Schutzgebiete für Kraftwerksprojekte freigeben
Wien/Graz, 18.06.07 (UWD) „Die Steweag bedroht mit ihren
Kraftwerksplänen die Murauen, das zweitgrößte Augebiet Österreichs. Auch die
Kraftwerksprojekte im Nationalpark Gesäuse und im Natura 2000-Gebiet Schwarze
Sulm verdeutlichen die derzeitige Fehlentwicklung. Für den verheerenden
Wildwuchs an Kraftwerksprojekten in der Steiermark, der die letzten
naturbelassenen Bäche und Flüsse zerstört, ist die planlose Politik der
steirischen Landesregierung verantwortlich“, sagt Mag. Franz Maier,
Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.
26. Juli. 2007
Wachau-Exkursion Fish'n'Friends zu den EU-Life-Projekten an der Donau
in den Seminarräumen des Landzeit-Autobahnrestaurants Großram
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