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Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)
Aus Anlass des vor kurzem in den Tageszeitungen vorgestellten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes fand nach mehr als 4 Jahren Vorarbeit, bei der wir als ÖKF mitgearbeitet haben, im Lebensministerium eine Abschlusspräsentation statt. An der dabei stattgefundenen Podiumsdiskussion wirkte für das ÖKF Komm.Rat Dkfm. Volkmar Hutschinski mit und gab folgende Stellungnahme ab: "Das ÖKF, als Dachverband der Angelfischerei, setzt sich für den Schutz der Fische und der Gewässer ein. Als Teilnehmer an einigen „Runden Tischen“ haben wir dort mitgearbeitet und unsere Stellungnahmen eingebracht. Ich bringe sie nun auch dem heutigen Auditorium zur Kenntnis. Wir begrüßen die erarbeiteten Grundlagen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes, besonders jene, die sich mit der Hydrologie, der Morphologie, der Durchgängigkeit der Gewässer und daraus folgenden Verbesserungen der Gewässer befassen. Dies sind aus unserer Sicht: · Die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer, um den Fischen die Möglichkeit zu geben, ihre Laichplätze zu erreichen. Fischaufstiegshilfen und Fischabstiegshilfen. Entfernung von Querbauwerken. Der Tod in der Turbine muss zukünftig vermindert werden - hier ist die Technik gefordert. · Verbesserung der Gewässerstruktur durch Einbindung der Uferzonen und der Schaffung von Wasserrückhalte-Räumen. · Restwasserabgabe, Herstellung eines guten ökologischen Zustandes durch entsprechende Mindestwasserdotierung. Wir bedauern, dass das Thema Schwall und Sunk noch ausgeklammert wird. Auch die derzeitige Einschränkung auf Gewässereinzugsgebiete von mehr als 100 km2 trübt für uns die Erwartungen, sind doch die kleineren Flüsse, wo die Kleinkraftwerke ökologisch wertvolle Strecken zerschneiden, vorläufig ausgenommen. Es besteht in Fischschutzkreisen daher die berechtigte Sorge, dass sich die Kraftwerksbauer gerade dieser Strecken nun neuerlich bedienen wollen, um zusätzliche Kraftwerke zu errichten. Der Konflikt Nationaler Gewässerberwirtschaftunsplan versus Erneuerbare Energien Richtlinie erscheint uns noch ungelöst. Jedenfalls sind aus Sicht des Fischschutzes „Nichteingriffsgebiete“ notwendig. Dafür werden wir vom ÖKF uns vehement einsetzen. Wir befinden uns mit Bayern, der Schweiz und Südtirol in guter Gesellschaft, wenn wir den Neubau von Kleinkraftwerken völlig ablehnen. Dass die Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung erleichtert werden sollen, lässt uns nichts Gutes befürchten. Wenn die 140 Mio € des Umweltförderungsgesetzes die Nachteile vorhandener Kraftwerke beseitigen oder mindern, so freuen wir uns. Als Vertreter Österreichs in Europäischen Anglerallianz (E.A.A.) wurden wir informiert, dass es in einigen europäischen Ländern Versuche gab, die Mehrzahl der Gewässer als „heavily modified waterbodies“ zu klassifizieren, damit man dann keine Probleme mit geforderten Verbesserungen hat. Wir hoffen dass diese Tendenz nicht nach Österreich übergreift, besonders, weil dieser Begriff ja ursprünglich eine österreichische Erfindung war."
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