|
|
Tiertransportgesetz:
Das neue Tiertransportgesetz ist am 1. August 2007 in Kraft getreten. Ziele dieses Bundesgesetzes sind der Schutz von Tieren bei Transporten in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen. Den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend benötigen Personen ab dem Jahr 2008 einen sogenannten Befähigungsnachweis, wenn sie Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel über eine Strecke von mehr als 65 km zu wirtschaftlichen Zwecken transportieren. Für den Transport von Fischen ist demnach kein derartiger Befähigungsnachweis erforderlich. Sehr wohl benötigen aber Betriebe, die Transporte von Wirbeltieren, also auch von Fischen, über eine Strecke von mehr als 65 km durchführen, eine Zulassung als Transportunternehmer. Diese Zulassung muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden. Die Zulassung ist bloß als Registrierung zu verstehen und hat nichts mit einer Unternehmensgründung zu tun.
Es wird jedoch dringend empfohlen, bei jedem Transport von Fischen, unabhängig von der Entfernung, dieses Formular einer Transportbescheinigung* ausgefüllt mitzuführen. Damit kann im Falle einer behördlichen Kontrolle den Kontrollorganen die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die erforderlichen Transportbescheinigungen für den Transport von Fischen nachgewiesen werden. Zu beachten ist auch, dass das Transportfahrzeug mit einer gesetzeskonformen Aufschrift, z.B. "Lebende Fische" oder "Tiertransport" gekennzeichnet sein muss.
Entsprechend einer vor kurzem in Kraft getretenen Novelle des Bundestierschutzgesetzes ist beim Transport von Wassertieren darauf zu achten, dass das Wasservolumen der Anzahl der beförderten Tiere angepasst ist, weiters eine Erwärmung des Wassers und ein Absinken des Sauerstoffgehaltes vermieden wird und eine Fütterung unterbleibt.
*
Klicken Sie auf den Link - das Formular erscheint als
pdf-Dokument auf Ihrem Bildschirm. Sie können es direkt auf Ihrem PC ausfüllen,
indem Sie den Mauszeiger in das jeweilige Feld setzen oder mit der Tab-Taste von
Feld zu Feld springen. Danach drucken Sie das Formular einfach aus.
|