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Wasserrechtsverhandlungen

Forderungen der Fischereiberechtigten

 

Im Zuge von Wasserrechtsverhandlungen muss der Fischereiberechtigte von Anfang an klarstellen, welche Bedingungen aus Sicht des Fischschutzes in das Protokoll Eingang finden sollen.

 

Hier finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Maßnahmen und Forderungen!

 

1.

Schutz der Uferstrukturen und des Uferbewuchses

 

Alle Baumaßnahmen sind unter dem Schutz bestehender Strukturen des Bach- bzw. Flussbettes, der Ufer und des Uferbewuchses durchzuführen.

 

2.

Baustoffe - Baugeräte

 

Baustoffe und Baugeräte dürfen nicht im Hochwasserabfluss abgestellt werden.

 

3.

Rekultivierungsmaßnahmen

 

Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens sind, gegebenenfalls Rekultivierungsmaßnahmen vorzusehen.

 

4.

Verunreinigung

 

Die Verunreinigung des Gewässers mit Mineralölen, Zementmilch und dgl. ist zu unterlassen.

 

5.

Einleitung von Abwässern

 

Anfallende Baugrubenwässer dürfen nicht in das Gewässer eingeleitet werden

 

6.

Kostenersatz

 

Der Projektwerber hat dem Fischereiberechtigten entstehende Kosten, wie Gutachten, Abfischungen, Zeitschäden sowie Gewässertrübungstage zu ersetzen.

 

7.

Laichzeit

 

Alle Arbeiten im betroffenen Gewässer sind während der Laichzeit der Fische zu unterlassen.

 

8.

Elektroabfischungen

 

Um, wenn notwendig, eine Elektroabfischung durchführen zu können, muss der Fischereiberechtigte 3 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten nachweislich verständigt werden.

 

9.

Schadenersatz

 

Als Schadenersatz werden dem Konsenswerber im Rahmen einer Vereinbarung für Gewässertrübungstage pro Bautag x Tageskarten à € y verrechnet.

 

10.

Bewilligungsbescheid

 

Den bauausführenden Gewerken ist der Bewilligungsbescheid nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

 

11.

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

 

Nach Beendigung des Bauvorhabens ist das Bachbett umgehend zu räumen und der vorherige Zustand wieder herzustellen.

 

Sie können diese Tabelle auch als pdf-Datei hier herunterladen.