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VHS. IHN, KHVI
White Spot Desease

 

 

 

 

 

 

Informationen zu den wichtigsten anzeigepflichtigen Fischkrankheiten

 vom Gesundheitsministerium im August 2008 an das ÖKF übermittelt
das Merkblatt wurde von Frau Dr. Elisabeth Licek erstellt

 

Virale Hämorrhagische Septikämie VHS
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose IHN
und
Koi Herpesvirus Infektion KHVI

 

Die Informationen richten sich an Fischzüchter, Bewirtschafter von Angelteichen und Gewässerbewirtschafter sowie an den Zierfischhandel, an Aquarianer und Gartenteichbesitzer.

Anzeigepflicht bedeutet, dass in Fischzuchten, Freigewässern und Zierfischeinrichtungen, die eine direkte Verbindung zu natürlichen Gewässern besitzen, bei Verdacht oder Ausbruch einer der genannten Krankheiten vom Fischhalter bzw. vom zugezogenen Tierarzt/Tierärztin der zuständige Amtstierarzt/Amtstierärztin verständigt und in der Folge behördliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Es wird daher dringend empfohlen beim Zukauf von Zier- oder Besatzfischen auf den Gesundheitsstatus dieser Fische zu achten und Gesundheitsbescheinigungen zu verlangen. Ein billiger unkontrollierter Einkauf kann kostspielig werden, wenn durch Erregereinschleppung eigene  und mit diesen in Kontakt stehende Bestände erkranken bzw. verenden.

Wenn zudem Gewässerbewirtschafter ihre Besatzmaßnahmen mit den davon betroffenen Teichwirten abstimmen, kann die Gefahr der Verbreitung der VHS, IHN und KHVI aber auch anderer gefährlicher Fischkrankheiten wie z.B. Furunkulose oder Grieskörnchenkrankheit (Ichthyophthiriose) sowohl in freien Gewässern als auch in der Aquakultur minimiert werden. Diese Vorgangsweise ist in Hinblick auf die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie zur weitgehenden Durchgängigkeit der Gewässer dringend anzuraten, da die Abschaffung von Fischaufstiegshindernissen eine unkontrollierte Erregerverbreitung erleichtert.