|
|
Klarstellungen zum BirdLife Pressetext „Kormoran – Vogel des Jahres 2010“
Die BirdLife-Organisationen von Deutschland und Österreich haben in einer fast wortwörtlich gleichen Presseaussendung den Kormoran zum „Vogel des Jahres 2010“ erklärt.
Das ist in Ordnung. Tatsächlich ist der Kormoran eine spektakuläre, ungewöhnlich anpassungsfähige und durchsetzungsstarke Vogelart. Vor 30 Jahren waren es in Europa knapp 200.000 Vögel, die kontinentale Unterart war als „gefährdet“ eingestuft. Heute, per Herbst 2009, sind es europaweit rund 2 Millionen und die Vermehrung geht weiter. In vielen Regionen Europas, nicht zuletzt im Alpenraum, sind Kormorane heute nachweislich häufiger und weiter verbreitet als vor 250 Jahren. Auch wenn diese explosionsartige Ausbreitung einen enormen zusätzlichen Druck auf die Fischbestände bedeutet – aus Sicht des Vogelschutzes hat sich der Kormoran eine Ehrung als „Vogel des Jahres“ schon lange verdient. Grundsätzlich wäre das auch eine Chance für eine neue, offene und gründliche Diskussion zwischen Fischerei und Vogelschutz. Bedauerlicherweise geht es BirdLife weniger um den Vogel selbst als um eine Stimmungsmache gegen die seit Jahren geltenden Kormoran-Regelungen, die zur Milderung von Schäden am Fischbestand unter bestimmten Bedingungen auch Abschüsse erlauben. Obwohl die Presseaussendung in Österreich etwas weniger untergriffig ist als in Deutschland bleiben trotzdem so viele polemische Unterstellungen und „rhetorische Tricks“, dass eine Klarstellung notwendig ist.
BirdLife behauptet, dass es außer an einigen Teichwirtschaften keine nennenswerten Schäden gäbe, mit der Begründung, dass die meisten der vom Kormoran gefressenen Fische ohnehin wertlos seien. Und BirdLife empört sich darüber, dass seit einigen Jahren „der Kormoran per Verordnung wieder abgeschossen werden darf, selbst in Naturschutzgebieten und teilweise sogar ausdrücklich während der Brutzeit“. Das drohe „den natürlichen Bestand der Vogelart erneut zu gefährden“ und sei ein Rückfall „in mittelalterliche Zeiten der Verfolgung“. Man habe schon mehrfach dagegen protestiert und „erst im Juli 2009 …. eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof“ eingereicht – was andeuten soll, die Abschüsse seien irgendwie ungesetzlich und eine formelle gerichtliche Anklage stünde kurz bevor.
Das ist pure Stimmungsmache. Natürlich darf man in einer Demokratie auch die Entscheidungen staatlicher Behörden kritisieren. Aber fairerweise hätte BirdLife dazusagen können,
Im übrigen weiß BirdLife sehr gut, dass die zuständigen österreichischen Beamten gerade beim Kormoran besonders akribisch darauf geachtet haben, alle Details genauestens mit der EU-Richtlinie und nationalen Naturschutzgesetzen abzustimmen. Und dass die Verordnungen seit Jahren auch bei der EU-Kommission bekannt sind, geprüft und akzeptiert wurden. Es stimmt, dass BirdLife schon mehrfach gegen Kormoran-Verordnungen protestiert hat. Aber warum man hätte fairerweise dazusagen können, dass die EU-Kommission in keinem Fall jemals Abschuss-Erlaubnisse untersagt hat. Es ist daher schon befremdlich, dass BirdLife sich so sehr über etwas empört, was laut EU-Vogelschutzrichtlinie völlig legitim ist. Glaubt BirdLife wirklich, die Vogelschutzrichtlinie würde etwas erlauben, was einer „mittelalterlichen Verfolgung“ der Kormorane gleichkommt und den „natürlichen Bestand der Vogelart erneut gefährdet“? Das ist doch abwegig. Man fragt sich, was bezweckt BirdLife wirklich damit?
BirdLife greift mit dieser Polemik nicht so sehr die Fischer an, sondern eher die österreichischen Behörden (inklusive der Naturschutzabteilungen) und vor allem die EU-Umwelt-Kommission, die ja die Verordnungen als legitim akzeptiert. Besonders kurios wird die Sache vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion auf EU-Ebene. Wie bekannt hat das EU-Parlament im Dezember letzten Jahres - trotz ursprünglicher Proteste von BirdLife – eine Kormoranresolution verabschiedet, die von der Kommission die Klärung bestimmter Punkte und schließlich die Vorlage eines Europäischen Managementplans fordert. Die Kommission lehnt zwar (bisher) die Ausarbeitung eines Managementplans kategorisch ab, hat aber doch einige für die Fischerei erfreuliche erste Zeichen gesetzt. Am 31. März dieses Jahres gab es in Brüssel eine große Kormoran-Sitzung mit Vertretern der Mitgliedsländer, der Fischerei und der Naturschutz-Verbände. Dabei hat die EU-Kommission so deutlich und unmissverständlich wie nie zuvor erklärt:
Das beweist wohl klar genug, dass die Regelungen in Österreich, inklusive der Abschuss-Erlaubnisse, aus Sicht der EU-Umweltkommission vollkommen legitim sind. Mehrere hochrangige VertreterInnen von BirdLife, auch aus Deutschland und Österreich, waren bei dieser Sitzung dabei.
Es ist daher mehr als verwunderlich, warum sich BirdLife gerade jetzt bemüßigt fühlt, die Existenz von Schäden zu bezweifeln und die (in Österreich vergleichsweise moderaten) Abschuss-Erlaubnisse als „mittelalterliche Verfolgung“ zu denunzieren – also praktisch genau das Gegenteil der offiziellen Stellungnahme der EU-Kommission. Man könnte fast meinen, die Wahl des Kormorans zum „Vogel des Jahres“ wäre eine Trotzreaktion. ALTERNATIVE: Man könnte fast meinen, die Wahl des Kormorans zum „Vogel des Jahres“ wäre eine Trotzreaktion darauf, dass die EU-Kommission nicht mehr ausschließlich auf BirdLife hört, , sondern auch den Argumenten der Fischer zunehmend Gehör schenkt. Es ist halt so, dass sich BirdLife schwer tut, die Vogelschutzrichtlinie vollinhaltlich zu akzeptieren. Es scheint, dass sich BirdLife generell etwas schwer tut, die Vogelschutzrichtlinie vollinhaltlich zu akzeptieren. Die weitgehenden Schutzbestimmungen – natürlich ja. Aber bei den einschränkenden Klauseln von Artikel 2 und den Ausnahmeregelungen lt. Artikel 9 wird von Vogelschutz-Seite gerne so getan, als stünden sie eigentlich gar nicht, oder nur irrtümlich in der Richtlinie. Manchmal scheint es, BirdLife – oder zumindest der ‚pazifistisch-fundamentalistische’ Flügel – hätte lieber eine Vogelschutzrichtlinie, die Abschüsse grundsätzlich ausnahmslos verbietet, auch dann, wenn Vögel erhebliche Schäden verursachen. Dazu ein Ausspruch eines übrigens sehr sympathischen slowakischen Vogelschützers: „Ich glaube ja, dass Kormorane 70% der Äschen aus der Wag herausfressen können – aber für mich ist das kein Grund, etwas dagegen zu tun.“ Diese Haltung verdient Respekt. Dagegen lässt sich nur einwenden, dass dies nicht mehrheitsfähig wäre und die Vogelschutzrichtlinie daher eben was anderes bestimmt. Viel ärgerlicher ist, wenn stattdessen zu argumentie3ren versucht wird, dass 70% Fischverlust eigentlich kein Schaden ist.
BirdLife schreibt in der Presseaussendung: „Berufsfischer und Angler versuchten …. die Vertreter von Politik und Behörden von angeblich massiven wirtschaftlichen Schäden und der Bedrohung einzelner Fischarten durch den Vogel zu überzeugen“. Damit unterstellt BirdLife einerseits den Fischern, dass sie was Falsches behaupten, und andererseits den österreichischen Behörden und der EU-Kommission, dass sie so dumm und inkompetent seien, dass sie auf die unberechtigten Klagen der Fischer hereingefallen sind. (Die angesprochenen Politiker, Beamten und die Kommission werden sich für dieses Kompliment bedanken).
Nun, die Fischer haben nicht bloß „versucht“, die
Politiker und Behörden zu überzeugen, sie haben sie tatsächlich
überzeugt. Und zwar durch die logischeren Argumente und Während parallel dazu die Vogelschutz-Hardliner sukzessive an Glaubwürdigkeit abgebaut haben, weil sich viele ihrer stereotyp wiederholten Argumente als „rhetorische Luftballons“ herausgestellt haben - als Scheinargumente, die einer sachlichen Überprüfung nicht standhalten.
Auch die aktuelle Presseaussendung ist voll von Pseudo-Argumenten, die schon vor 15 Jahren nicht überzeugend waren und inzwischen teilweise geradezu lächerlich anmuten. Beispielsweise „Kormorane …. sind Nahrungsopportunisten. Darum stehen vor allem häufige und wirtschaftlich unbedeutende „Weißfische“ wie Rotaugen, Brachsen und andere Kleinfische auf ihrem Speiseplan, …..“ BirdLife scheint zu glauben, das beweist, dass Kormorane keinen nennenswerten Schaden anrichten. Dahinter versteckt sich ein mehrfacher Denkfehler:
Ein hoher Anteil „geringwertiger“ Fischarten an der Kormoranbeute beweist im Grunde nur, dass häufige Fischarten häufiger sind als seltene. Und nicht, wie und BirdLife glauben machen will, dass Kormorane keine bis höchstenfalls unerhebliche Schäden machen.
Noch viel durchsichtiger ist das folgende Scheinargument: „Edelfische wie Felchen oder Äschen machen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge nur geringe Anteile ihrer Nahrung aus“. Will BirdLife damit beweisen, dass die Kormorane generell keine nennenswerten Schäden verursachen? Oder dass es keine nennenswerten Schäden an Äschenbeständen gibt? Das beeindruckt vielleicht noch jemandem, der nicht weiß, was Felchen und Äschen sind und wo sie jeweils leben. Aber jemand, der nur einigermaßen informiert ist, wird sich bloß wundern, dass man ihm zumutet zu glauben, das sei ein ernsthaftes Argument. Das ist ja etwa so beweiskräftig wie die Aussage: „Weingärten und Marillenbäume machen laut wissenschaftlichen Studien nur einen geringen Anteil an den von Hagelkörnern getroffenen landwirtschaftlichen Flächen aus.“ Na klar, die Wein- und Obstbauflächen sind eben wesentlich kleiner als die Getreide- und Maisfelder, da braucht ein vernünftiger Mensch wissenschaftlichen Studien dazu. Aber sollen wir daraus schließen, dass es kein wirklicher Schaden ist, wenn ein Hagelgewitter über der Wachau niedergeht? Äschen kommen eben ausschließlich in Fließgewässern vor und auch hier nur in einem speziellen Abschnitt („Äschenzone“). Natürlich machen sie österreichweit gesehen nur einen kleinen Prozentsatz des gesamten Fischbestandes aus. Aber wenn Kormorane dort jagen, wo Äschen vorkommen, sind Äschen ein Hauptteil der Beute. Wobei es laut zahlreichen wissenschaftliche Studien regelmäßig zu hohen Verlusten, teilweise über 90%, am Äschenbestand kommen kann. Wir nehmen an, dass BirdLife Österreich das alles sehr wohl weiß. Warum also dieses für informierte Personen so leicht durchschaubare Pseudo-Argument?
Offen gesagt, solche ‚rhetorischen Luftballons’ haben bereits in den letzten Jahren zu einer gewissen Erosion des Kompetenzimages von BirdLife geführt, nicht nur bei Fischern, sondern auch bei vielen anderen Naturschutz-Interessierten und nicht zuletzt auch bei den relevanten Behörden. Das ÖKF hält dies im Sinne einer nachhaltigen Lösung des Kormoranproblems und auch im Sinne einer grundsätzlich wünschenswerten Zusammenarbeit (zum Beispiel beim Gewässerschutz) nicht für wünschenswert. Wir erklären daher nachdrücklich unsere Bereitschaft zu offenen, konstruktiven Gesprächen mit BirdLife zur Klärung von eigentlich unnötigen Irritationen. Das ÖKF hat übrigens ein weiteres detailliertes Papier zur BirdLife-Presseaussendung ausgearbeitet, in dem die Punkt für Punkt kommentiert werden, was an den einzelnen Behauptungen und Aussagen aus Sicht der Fischerei stimmt bzw. was (häufiger) irreführend ist. Bei Interesse kann dieser „Argumentationskatalog“ im ÖKF-Sekretariat angefordert werden. Hier können Sie eine interessante Broschüre (.pdf) des Landesfischereiverbandes Bayern herunterladen, in der Sie eine Menge Background-Informationen finden! [1] Für alle, die mit den Details der Vogelschutzrichtlinie nicht so vertraut sind: Die „EU-Richtlinie 79/409/EWG zur Erhaltung wildlebender Vogelarten“, kurz Vogelschutzrichtlinie genannt, ist grundsätzlich ein weises Dokument. Ziel ist es, den Bestand aller europäischen Vogelarten auf einem angemessenen, nachhaltig gesichertem Niveau zu halten, und um dies zu erreichen, gewährleistet die Richtlinie allen Vogelarten weitestgehenden Schutz. Sie ist aber nicht naiv-idealistisch-naiv, sondern weiß sehr wohl, dass manche Vögel auch Probleme verursachen können, und sieht daher die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen (z. B. für Störaktionen, Vertreibung, Abschüsse, Zerstörung von Nestern oder Eiern) vor, wenn dies zur Abwendung von erheblichen Schäden oder zum Schutz von Flora und Fauna notwendig ist – wobei natürlich bestimmte klar Auflageneinzuhalten sind, die sicherstellen, dass die Vogelart als solche nicht gefährdet wird. [2] Die erwähnte neue Beschwerde gegen Abschüsse in der Brutzeit wird im Kern höchstwahrschein das gleiche Schicksal erleiden. BirdLife glaubt offenbar, Abschüse in der Brutzeit seien unter allen Umständen verboten. Dies ist nicht der Fall, im Gegenteil, der Interpretations-Leitfaden (2008) zur EU-Vogelschutzrichtlinie hält das bei Bestandsregulierungen ausdrücklich für den sinnvollsten Zeitpunkt. [3] Quelle: Aktuelle Preislisten deutscher und österreichischer Besatzfischzüchter im Internet (u.a. Teichwirtschaft Waldschach) |